Anmeldungen zur Oberstufe

Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe an der Magister Laukhard IGS in Herrstein-Rhaunen für das Schuljahr 2024/2025

Die diesjährigen Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe an der IGS Herrstein-Rhaunen sind wie folgt:
Für Schülerinnen und Schüler der IGS Herrstein-Rhaunen, von Montag, 29.01.2024 bis Freitag, 02.02.2024, am Standort in Herrstein.
Für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen, von Montag, 05.02.2024 bis Freitag, 09.02.2024, nach vorheriger Onlineanmeldung oder telefonischer Absprache, am Standort in Herrstein.
Anmelden können sich alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 einer Integrierten Gesamtschule, einer Realschule Plus, eines Gymnasiums oder einer Berufsfachschule II, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Für weitere Infos zu den Aufnahmebedingungen und zur Anmeldung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
IGS Herrstein-Rhaunen
Tel.: 06785 997520
E-Mail: info@igs-herrstein-rhaunen.de
Internet: www.igs-herrstein-rhaunen.de

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Die Jahreszeugnisse der Klassenstufen 5,7 und 9
  • Das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 mit einer vorläufigen Berechtigung zum
    Besuch der gymnasialen Oberstufe. (Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums
    nur das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10)

Belegbogen zur Fächerwahl

Allgemeine Informationen

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Anmeldung zur Oberstufe für das Schuljahr 2024/25

Schülerinnen und Schüler, die bereits das 10. Schuljahr abgeschlossen haben, können sich von Schuljahresbeginn bis spätestens zum 09.02.2024 anmelden. Benötigt werden das Jahreszeugnis 10 mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie eine Geburtsurkunde.


Schülerinnen und Schüler der IGS Herrstein-Rhaunen benötigen zur Anmeldung lediglich das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse mit der vorläufigen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.


Schülerinnen und Schüler anderer Schulen

-> Schüler und Schülerinnen einer Realschule+ oder einer Berufsfachschule II

  • Passfoto (kann nachgereicht werden)
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Kopie der Jahreszeugnisse der Klassen 5, 7 und 9.
  • Original Jahreszeugnis Klasse 10 und eine Kopie des Jahreszeugnisses der Klasse 10

oder

das Halbjahreszeugnis der Klasse 10 und eine Kopie zusammen mit einer vorläufigen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Original).

(Die vorläufige Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird von der derzeitigen Schule ausgestellt.)

  • Anmeldeformular (falls bereits vorhanden)

-> Schüler und Schülerinnen eines Gymnasiums

  • Passfoto (kann nachgereicht werden)
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Kopie der Jahreszeugnisse der Klassen 5, 7 und 9.
  • Original Jahreszeugnis Klasse 10 und eine Kopie des Jahreszeugnisses der Klasse 10

oder das Halbjahreszeugnis der Klasse 10 und eine Kopie.

  • Anmeldeformular (falls bereits vorhanden)

Beachten Sie bitte, dass die Schülerinnen und Schüler, die noch nicht volljährig sind die Unterschrift der Erziehungsberechtigten benötigen.


Die Anmeldung findet in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie per Post statt. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage unter Aktuelles, ebenso ein Erläuterungsschreiben zur Anmeldung generell.

Bei Fragen kontaktieren Sie jederzeit den Leiter unserer Oberstufe, Herrn Dr. Heidrich über die angegebenen Kontaktdaten.

heidrich@igs-herrstein-rhaunen.de

Tel.: 06785-997520



Mitteilung: Jahreskarte Bus

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Ab der Oberstufe wird der Schulbusverkehr nicht mehr kostenlos durchgeführt und das Einkommen der Eltern überprüft.

Liegt das Einkommen unter der Einkommensgrenze, übernimmt die Kreisverwaltung die Fahrkosten gegen einen monatlichen Eigenanteil von € 27,00. Dafür bitte beigefügten Antrag ausfüllen, die Einkommensnachweise vom Jahr 2017 (z.B. Steuernachweis, Lohnsteuer, aktueller ALG-Bescheid, Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate) beilegen, diesen dann im Vorfeld mit dem Schulstempel abstempeln lassen und an die Kreisverwaltung schicken. Die überprüft dann das Einkommen und wird Ihnen einen Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid zu schicken.Liegt das Einkommen über der Einkommensgrenze müssen die Fahrtkosten komplett selbst gezahlt und die Fahrkarte bei der Kreisverwaltung beantragt werden.

i.A. Heike Simon -Sekretariat Herrstein-

Auskunft erteilt auch Frau Larissa Müller

Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt.2 – Jugend und Schulen, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld, Tel: 06782 – 15222, Fax: 06782 – 15290


Latein oder Französisch als zweite Fremdsprache

Für die Schüler/innen, die unsere Oberstufe besuchen möchten und die bisher keine zweite Fremdsprache hatten, bieten wir ab der 11. Klasse die Wahl zwischen Latein und/oder Französisch als Belegung für die sogenannten Null-Kurse an.

Arbeitsgemeinschaften und Talentschmieden werden weiter in der Oberstufe laufen, denn auch hier soll jeder weiter die Chance haben, eigene Talente weiterzuentwickeln, Wissen zu vertiefen, Neues auszuprobieren oder sich auf die Teilnahme an Wettbewerben vorzubereiten.

Wir bieten im Grundfachbereich ein breites Fächerangebot.  Durch die Wahl von Leistungsfächern wird von den Schüler/innen selbst ein individueller Schwerpunkt gesetzt und damit ein persönliches Laufbahnprofil geschaffen. Als Besonderheit sind wir in der Vorbereitung einen Leistungskurs Chemie anzubieten und somit auf eine wichtige Naturwissenschaft zu setzen.

Aufbau der Oberstufe und Fächerkombinationen

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Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in unsere Oberstufe

Wie alle anderen Schulen unserer Schulform in Rheinland-Pfalz nehmen wir in unsere Oberstufe Schüler/innen aus dem eigenen System auf. Zugang zu unserem Angebot erhalten aber auch Schüler/innen aller weiterführenden Schulen, die folgende Kriterien erfüllen:

Schüler/innen, die eine Integrierte Gesamtschule besuchen und die dort die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erhalten haben,

Schüler/innen, die eine Realschule plus oder eine zweijährige Berufsfachschule mit qualifiziertem Sekundarabschluss I abgeschlossen haben, wenn sie eine Berechtigung der abgebenden Schule erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,

Schüler/innen, die ein Gymnasium besuchen und das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 erhalten haben,

Schüler/innen, die die Klassenstufe 9 oder das erste Halbjahr der Klassenstufe 10 eines Gymnasiums besucht haben, besonders leistungsfähig und leistungsbereit sind und deshalb (auf Vorschlag der Klassenkonferenz) die Klassenstufe 10 bzw. das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 überspringen können.

Unsere Schule steht also allen Abgängerinnen und Abgängern aller Schulen offen, die eine Zugangsberechtigung für die elfte Gymnasialklasse erworben haben.

Umbau für die Oberstufe am Standort Herrstein

Die Planungen für die Ertüchtigung des Standortes Herrstein zur Aufnahme der Oberstufenschüler/innen machen gute Fortschritte, die Aufnahme des ersten Jahrgangs 11 ist vorbereitet und gesichert. Die geplanten Umbaumaßnahmen sind in der Absprache zwischen der Verbandsgemeinde Herrstein und der Kreisverwaltung, die Genehmigungsverfahren eingeleitet und die Detailplanungen sind im Gange.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Dr. Heidrich gerne zur Verfügung

Telefon: +49 (0) 6785 – 99 75 20

E-Mail: heidrich@igs-herrstein-rhaunen.de