Hausordnung

Hausordnung für die IGS Herrstein-Rhaunen

Allgemeines

Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung der Gebote und Regeln dieser Hausordnung für ein soziales und einvernehmliches Miteinander die Basis am Lebens-, Lern- und Arbeitsort Schule bildet.

Gebote

Die IGS Herrstein-Rhaunen ist ausgerichtet auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dabei sind folgende Gebote zu beachten:

1.   Jeder am Schulleben Beteiligte soll grundsätzlich im Rahmen seiner Möglichkeiten Verantwortung übernehmen und dies durch sein Handeln zeigen! 2.   Konflikte werden ohne Gewalt beigelegt! 3.   Eigentum von Schule, Lehrern, Schülern und Schulpersonal wird pfleglich behandelt! 4.   Für Sauberkeit, Ordnung und einen störungsfreien Ablauf in der Schule ist jeder verantwortlich.

Regeln

Die folgenden Regeln helfen, die Aufgaben, Pflichten und Rechte besser wahrzunehmen:

1.   Es ist selbstverständlich, pünktlich mit dem Unterricht zu beginnen. Das Schulgebäude soll nur von Schülern betreten werden, wenn sie Unterricht haben oder die Angebote der Ganztagsschule wahrnehmen. Nach Schulschluss begibt sich jeder auf dem kürzesten Weg nach Hause.

2.   Die Benutzung von Fahrrädern, Mofas und sonstigen Verkehrsmitteln auf dem Schulweg ist erlaubt. Ein Versicherungsschutz für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge kann nicht übernommen werden.

3.   Während der Schulzeit darf das Schulgelände nur mit der Erlaubnis eines zuständigen Lehrers, der Schulleitung oder einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlassen werden.

4.   Die Schüler halten sich während der Pausen nur auf dem Schulhof auf, bei schlechtem Wetter nach Anweisung der Aufsicht.

5. Wegen der großen Unfallgefahr sind gefährliche Spiele nicht erlaubt. Dazu gehören u. a. Ballspiele auf dem inneren Schulhof, Skateboardfahren, die Benutzung von Heelys, Rennen und Toben im Gebäude, Schneeballwerfen, Schubsen, Ringkämpfe und Boxen.

6. Aufsichtslehrkräfte sind in der Pause die Ansprechpartner. Alle Schüler müssen ihren Anweisungen folgen. Bei Unfällen und Streitigkeiten ist zuerst diese Lehrkraft zuständig.

7. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm gelten die besonders eingeübten Vorschriften.

8. Der Aufenthalt auf den Toiletten ist rein zweckbestimmt.

9. Schäden, Verluste und Fundsachen werden dem Hausmeister oder einem Lehrer gemeldet. Mäntel und Jacken gehören an die Garderobe vor den Klassenräumen. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich aufbewahren.

10. Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte (z.B. Gameboy, Walkman, MP3-Player etc.) dürfen während der Schulzeit nicht benutzt werden. Die Schule übernimmt keinen Versicherungsschutz bei möglichen Schäden oder Verlust. Die o. g. Geräte werden bei Verstoß eingesammelt und können von den Erziehungsberechtigten nach telefonischer Absprache in der Verwaltung abgeholt werden.

11. Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

12. Das Tragen von Mützen und Kappen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet.

13. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

Computerraumordnung

Die Computer in der Schule sind teure und empfindliche Geräte. Damit sie funktionsfähig bleiben und immer
von allen benutzt werden können, beachte die folgenden Regeln:

  • ich verhalte mich in den Computerräumen vorsichtig und rücksichtsvoll.
  • ich esse und trinke in den Computerräumen nicht und kaue kein Kaugummi.
  • ich tobe In den Computerräumen nicht herum.
  • ich schalte die Computer nur nach Aufforderung an und aus.
  • ich verschiebe keine Geräte und löse keine Kabel.
  • ich verstelle keine Hintergrundbilder und Bildschirmschoner.
  • ich installiere keine eigenen Programme, außer auf Aufforderung.
  • ich melde mich nur mit meinem eigenen Benutzernamen und Kennwort an.
  • ich rufe bei Problemen und Störungen den Lehrer und warte, bis er an meinen Platz kommt.
  • ich überprüfe meinen Arbeitsplatz zu Stundenbeginn auf Vollständigkeit:
    Sind PC, Monitor, Tastatur, Maus, Maus-Unterlage und evtl. Kopfhörer vorhanden?
  • ich schalte den PC nicht aus, bevor Windows heruntergefahren ist.
  • ich verlasse meinen Platz immer aufgeräumt.

Busordnung

Busordnung

Vorwort:
Die Busordner leisten Dienst im Sinne der Allgemeinheit. Sie achten darauf, dass die Busordnung eingehalten wird, müssen dabei aber fair bleiben und dürfen in keinem Falle Mitschüler beleidigen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, sofern sie der Busordnung entsprechen.

Regeln für das Verhalten der Schüler/innen:

Beim Warten auf den Schulbus
Keine Lauf- und Fangspiele, kein Fußball und keine Raufereien an der Bushaltestelle, denn das vermindert die Aufmerksamkeit.
Auf den vorbeifahrenden Verkehr achten!

Beim Ein- und Aussteigen

  • Erst auf den Bus zugehen und einsteigen, wenn dieser vollkommen zum Stillstand gekommen ist.
  • Nacheinander einsteigen und nicht drängeln.
  • Zunächst steigen die Schüler der Grundschule ein, danach die Schüler der Orientierungsstufe und
  • anschließend alle weiteren Schüler.
  • Es dürfen keine Plätze freigehalten werden.
  • Wenn sehr viele Schüler/innen im Bus mitfahren, setzen sich drei Schüler auf zwei Plätze, um unnötiges
  • Stehen im Gang zu vermeiden.
  • Im Bus werden die Schultaschen auf den Boden gestellt, oder auf den Schoß genommen. Mit Schultaschen auf dem Rücken sitzt man schlecht und unsicher. Taschen gehören nicht in den Mittelgang oder auf Sitzplätze.
  • Stehende Schüler/innen stellen ihre Taschen zwischen die Beine.
  • Um niemanden zu gefährden dürfen die Busfahrerin/ der Busfahrer nicht gestört werden, zum Beispiel durch Lärm oder Streitigkeiten. Aus dem gleichen Grund ist auch das Aufspringen und Herumlaufen nicht erlaubt.
  • Der Bus darf nicht beschädigt werden. Essen und trinken sind im Bus verboten. Es darf kein Abfall im Bus zurückbleiben.
  • Nicht aufstehen, bevor der Bus hält.
  • Den Anweisungen der Busfahrerin/ des Busfahrers ist Folge zu leisten.

Verhalten nach der Fahrt

  • Die Schüler/innen warten nach dem Aussteigen, bis der Bus abgefahren ist, bevor sie die Straße überqueren. Niemand überquert die Straße vor oder hinter dem stehenden Bus!
  • Auf den vorbeifahrenden Verkehr achten!

Wetterbedingte Umstände

Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Glatteis) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Falls die Eltern entscheiden, dass das Kind zu Hause bleibt, informieren diese bitte die Schule.