Busordnung

Busordnung

Vorwort:
Die Busordner leisten Dienst im Sinne der Allgemeinheit. Sie achten darauf, dass die Busordnung eingehalten wird, müssen dabei aber fair bleiben und dürfen in keinem Falle Mitschüler beleidigen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, sofern sie der Busordnung entsprechen.

Regeln für das Verhalten der Schüler/innen:

Beim Warten auf den Schulbus
Keine Lauf- und Fangspiele, kein Fußball und keine Raufereien an der Bushaltestelle, denn das vermindert die Aufmerksamkeit.
Auf den vorbeifahrenden Verkehr achten!

Beim Ein- und Aussteigen

  • Erst auf den Bus zugehen und einsteigen, wenn dieser vollkommen zum Stillstand gekommen ist.
  • Nacheinander einsteigen und nicht drängeln.
  • Zunächst steigen die Schüler der Grundschule ein, danach die Schüler der Orientierungsstufe und
  • anschließend alle weiteren Schüler.
  • Es dürfen keine Plätze freigehalten werden.
  • Wenn sehr viele Schüler/innen im Bus mitfahren, setzen sich drei Schüler auf zwei Plätze, um unnötiges
  • Stehen im Gang zu vermeiden.
  • Im Bus werden die Schultaschen auf den Boden gestellt, oder auf den Schoß genommen. Mit Schultaschen auf dem Rücken sitzt man schlecht und unsicher. Taschen gehören nicht in den Mittelgang oder auf Sitzplätze.
  • Stehende Schüler/innen stellen ihre Taschen zwischen die Beine.
  • Um niemanden zu gefährden dürfen die Busfahrerin/ der Busfahrer nicht gestört werden, zum Beispiel durch Lärm oder Streitigkeiten. Aus dem gleichen Grund ist auch das Aufspringen und Herumlaufen nicht erlaubt.
  • Der Bus darf nicht beschädigt werden. Essen und trinken sind im Bus verboten. Es darf kein Abfall im Bus zurückbleiben.
  • Nicht aufstehen, bevor der Bus hält.
  • Den Anweisungen der Busfahrerin/ des Busfahrers ist Folge zu leisten.

Verhalten nach der Fahrt

  • Die Schüler/innen warten nach dem Aussteigen, bis der Bus abgefahren ist, bevor sie die Straße überqueren. Niemand überquert die Straße vor oder hinter dem stehenden Bus!
  • Auf den vorbeifahrenden Verkehr achten!

Wetterbedingte Umstände

Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Glatteis) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Falls die Eltern entscheiden, dass das Kind zu Hause bleibt, informieren diese bitte die Schule.