Hausordnung

Hausordnung für die IGS Herrstein-Rhaunen

Allgemeines

Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung der Gebote und Regeln dieser Hausordnung für ein soziales und einvernehmliches Miteinander die Basis am Lebens-, Lern- und Arbeitsort Schule bildet.

Gebote

Die IGS Herrstein-Rhaunen ist ausgerichtet auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dabei sind folgende Gebote zu beachten:

1.   Jeder am Schulleben Beteiligte soll grundsätzlich im Rahmen seiner Möglichkeiten Verantwortung übernehmen und dies durch sein Handeln zeigen! 2.   Konflikte werden ohne Gewalt beigelegt! 3.   Eigentum von Schule, Lehrern, Schülern und Schulpersonal wird pfleglich behandelt! 4.   Für Sauberkeit, Ordnung und einen störungsfreien Ablauf in der Schule ist jeder verantwortlich.

Regeln

Die folgenden Regeln helfen, die Aufgaben, Pflichten und Rechte besser wahrzunehmen:

1.   Es ist selbstverständlich, pünktlich mit dem Unterricht zu beginnen. Das Schulgebäude soll nur von Schülern betreten werden, wenn sie Unterricht haben oder die Angebote der Ganztagsschule wahrnehmen. Nach Schulschluss begibt sich jeder auf dem kürzesten Weg nach Hause.

2.   Die Benutzung von Fahrrädern, Mofas und sonstigen Verkehrsmitteln auf dem Schulweg ist erlaubt. Ein Versicherungsschutz für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge kann nicht übernommen werden.

3.   Während der Schulzeit darf das Schulgelände nur mit der Erlaubnis eines zuständigen Lehrers, der Schulleitung oder einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlassen werden.

4.   Die Schüler halten sich während der Pausen nur auf dem Schulhof auf, bei schlechtem Wetter nach Anweisung der Aufsicht.

5. Wegen der großen Unfallgefahr sind gefährliche Spiele nicht erlaubt. Dazu gehören u. a. Ballspiele auf dem inneren Schulhof, Skateboardfahren, die Benutzung von Heelys, Rennen und Toben im Gebäude, Schneeballwerfen, Schubsen, Ringkämpfe und Boxen.

6. Aufsichtslehrkräfte sind in der Pause die Ansprechpartner. Alle Schüler müssen ihren Anweisungen folgen. Bei Unfällen und Streitigkeiten ist zuerst diese Lehrkraft zuständig.

7. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm gelten die besonders eingeübten Vorschriften.

8. Der Aufenthalt auf den Toiletten ist rein zweckbestimmt.

9. Schäden, Verluste und Fundsachen werden dem Hausmeister oder einem Lehrer gemeldet. Mäntel und Jacken gehören an die Garderobe vor den Klassenräumen. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich aufbewahren.

10. Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte (z.B. Gameboy, Walkman, MP3-Player etc.) dürfen während der Schulzeit nicht benutzt werden. Die Schule übernimmt keinen Versicherungsschutz bei möglichen Schäden oder Verlust. Die o. g. Geräte werden bei Verstoß eingesammelt und können von den Erziehungsberechtigten nach telefonischer Absprache in der Verwaltung abgeholt werden.

11. Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

12. Das Tragen von Mützen und Kappen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet.

13. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.