Informationen für die Eltern und Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 9-12
Stand 29.04.2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab dem 4.5.2020 beginnt für die Stufen 9-12 wieder der Unterricht in der Schule. Hierzu gibt es eine Menge Informationen und Regeln und ich bitte alle Eltern und SchülerInnen, diese genau zu studieren.
Vielen Dank.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht startet für die Klassenstufen 9-12 am Montag, 04.05.2020. Dieser Unterricht findet in zwei Lerngruppen statt, die im wöchentlichen Wechsel in der Schule sind (Präsenzunterricht) bzw. zuhause bleiben (Homeschooling).
Ich möchte, dass alle in den kommenden Wochen gesund bleiben und dabei mithelfen, den Schulbetrieb zu gewährleisten. Daher ist es unabdingbar, dass nur Menschen zur Schule gehen, die gesund sind.
Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe zählen, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im gleichen Haushalt Personen leben, die zur Risikogruppe zählen. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte geben in dem Fall den Tutoren Ihres Kindes Bescheid, dass Ihr Kind aus den genannten Gründen zuhause bleibt.
Eine genaue Definition, welche Personen zur Risikogruppe gehören, finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
SchülerInnen und Lehrkräfte, die die Schule besuchen, dürfen keinerlei Krankheitszeichen – gleich welcher Art – aufweisen.
Die SuS erhalten Hygieneanweisungen mündlich und schriftlich. Diese sind unbedingt einzuhalten.
Bei Zuwiderhandlungen und damit Gefährdung anderer werden die betreffenden SuS vom Unterricht ausgeschlossen. Dazu zählt auch das Verhalten im Bus, wenn dies die Gesundheit anderer gefährdet.
Den Anweisungen der Lehrkräfte, MitarbeiterInnen und BusfahrerInnen ist unbedingt Folge zu leisten.
Bustransport
Die Busse fahren nach dem regulären Fahrplan.
Alle SuS müssen in den Bussen mit Masken Mund und Nase bedecken. SuS ohne Masken werden nicht transportiert.
Bringen/Abholen durch Eltern /Betreten des Schulgeländes
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Betreten des Schulgeländes auch für Eltern nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Sekretariat erlaubt ist. Grundsätzlich gelten ein Betretungsverbot des Schulgeländes sowie ein Versammlungsverbot vor dem Schulgelände.
Maskenpflicht
Maskenpflicht gilt auch auf dem Schulgelände bis zum Eintritt in die Klasse. Während des Unterrichts ist das Tragen der Maske freigestellt. Den Umgang mit Masken sowie sonstige Hygieneregeln werden wir in der ersten Stunde am Montag mit den SchülerInnen besprechen. Auch während der Pausen soll von den Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
- Es gibt eine individuelle, auf die Lerngruppe abgestimmte Pausenregelung.
- Notwendige Masken sind durch die Familien selbst zu besorgen.
- Die Schule erhält „Notmasken“ vom Land, welche nur ausgehändigt werden, wenn ein Kind die eigene Maske nachweislich verloren hat oder diese defekt ist.
- Alle Lehrkräfte schützen sich mit Masken.
Mindestabstand
Ein Mindestabstand zwischen einzelnen Personen von 1,5 m bis 2 m ist jederzeit einzuhalten.
Einlass in die Schule und das Verlassen der Schule erfolgen nach einem Wegeplan. Die Ein-Ausgänge werden mit Buchstaben (A-F) gekennzeichnet.
Die Schulgebäude werden in Gebäudeteile eingeteilt, die voneinander getrennt zu begehen sind, ebenso die Toilettenbereiche.
Ein Mindestabstand zwischen einzelnen Personen von 1,5 m bis 2 m ist jederzeit einzuhalten.
Alle sind gehalten, die Hände möglichst oft zu waschen, Anleitungen befinden sich in den Räumen. Waschbecken und Seife stehen zur Verfügung.
Einzelheiten zum Unterricht
- Unterricht findet ausschließlich am Standort Herrstein statt.
- Es findet kein GTS-Unterricht statt.
- Einzelne Fächer können gegebenenfalls mit reduzierter Stundenzahl oder weiterhin nur online unterrichtet werden.
- Es wird zwangsläufig so sein (Auflösung der Kurse, Ausfall gefährdeter KollegInnen), dass die SchülerInnen teilweise andere LehrerInnen haben werden.
- Sportunterricht findet ausschließlich mit theoretischen Anteilen statt.
Aufenthaltsregeln
- In den Pausen halten sich die SuS in den ausgewiesenen Bereichen auf. Der Sicherheitsabstand ist ausnahmslos einzuhalten.
- Die mit Sicherheitsband abgetrennten Bereiche sind nicht zu betreten.
- Der Einlass in die Toiletten erfolgt einzeln, den Anweisungen der dortigen Aufsichten ist ausnahmslos Folge zu leisten.
- SuS der Oberstufe halten sich in den Freistunden in ausgewiesenen Räumen auf. Dort werden sie beaufsichtigt.
- Alle erhalten feste Plätze in den Klassen, Änderungen der Sitzordnung sind nicht zulässig. Ein Sitzplan wird pro Lerngruppe, in der Oberstufe je Kurs, erstellt.
- Verlassen die SuS den Klassenraum, reinigen sie zuvor die Oberfläche ihrer Tische nach Anweisung.
- Desinfektionsmittel stehen in den Räumen zur Verfügung, ebenso ausreichend Wischtücher.
- Sollte eine Person niesen, reinigt sie anschließend unverzüglich ihren Sitzplatz und Tisch in der vorgeschrieben Weise.
- Körperliche Kontakte, gleich welcher Art, sind nicht erlaubt.
Maßnahmen bei Gefährdung anderer
Bei Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die Hygiene- und Abstandsregelungen halten können oder wollen, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule vor, welcher zunächst mit einer Ermahnung unter Einbezug der Erziehungsberechtigten geahndet wird. Bei wiederholten Verstößen lassen wir die SchülerInnen von den Eltern abholen und behalten uns vor, einen Ausschluss von der Schule auf Zeit vorzunehmen. Gemäß der Übergreifenden Schulordnung §98 Abs.4 und §99 Abs. 8 können meine VertreterInnen oder ich diese Maßnahmen direkt aussprechen.
Die Gesundheit der MitschülerInnen und schulischen MitarbeiterInnen ist uns sehr wichtig. Priorität hat die Eindämmung der Ansteckungsgefahr.
Zu den Grundsätzen der schulrechtlichen Fragestellungen zu Abschlüssen, Zeugnissen und zum Aufsteigen in die nächste Klassenstufe im Zuge der Schulschließungen verweise ich auf das Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 3. April 2020, in dem unter Punkt B. Aufnahme des regulären Schulbetriebs „zu einem späteren Zeitpunkt“ die nun geltenden Regelungen dargelegt sind.
Hierzu müssen noch einige Fragen geklärt werden, sodass wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt genauere Auskünfte geben werden.
Bitte bedenken Sie, dass wir uns alle zurzeit in einer Situation befinden, in der täglich neue Entscheidungen getroffen werden müssen. Daher müssen wir uns kurzfristige Anpassungen vorbehalten.
Liebe Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und das Leitungsteam freuen sich darauf, dass Ihr wieder in die Schule kommt.
Nehmt bitte Rücksicht aufeinander und haltet Euch an die notwendigen Vorschriften.
Ich wünsche euch einen erfolgreichen Schulbesuch.
Herrstein, 29.4.2020
Antje Petri-Burger, DIRIGS