Stand 28.04.2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich denke, viele sind schon gespannt, wie es in der kommenden Woche unterrichtlich weitergeht.
Die erste Stufe der Schulöffnung sieht einen Beginn des Präsenzunterrichts für alle Klassen der Klassenstufen 9 und 10 sowie der Jahrgangsstufen 11 und 12 der Integrierten Gesamtschulen vor. Der Präsenzunterricht startet am 4. Mai 2020 für die ersten Lerngruppen und am 11. Mai 2020 für die zweiten Lerngruppen. Parallel dazu werden die pädagogischen Angebote für das häusliche Lernen für alle anderen Klassen sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 und der Jahrgangsstufen 11 und 12, die aus persönlichen Gründen nicht an der Präsenzbeschulung teilnehmen können, fortgesetzt.
Für unsere Schule bedeutet dies, dass die Stufen 5-8 weiterhin online durch ihre Lehrkräfte betreut werden. Für die Stufen 9-12 beginnt am Montag, 4.5.2020 der Unterricht nach einem neuen Stundenplan. Der Unterricht findet ausschließlich in Herrstein statt.
Schülerinnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, weil sie oder ihre Angehörigen zur Risikogruppe gehören, legen bitte der Schule ein Attest vor.
Für alle SchülerInnen, deren Unterricht kommenden Montag wieder aufgenommen wird, fahren die Busse nach dem gleichen Fahrplan wie vor der Schulschließung.
Jede Lerngruppe wurde in zwei Gruppen aufgeteilt, diese wechseln wochenweise mit dem Präsenzunterricht.
Alle SchülerInnen erhalten in den kommenden Tagen Detailinformationen zur Unterrichtswiederaufnahme durch ihre TutorInnen.
Auch nach Schulöffnung bleibt die Schule weiterhin für den gesamten Publikumsverkehr geschlossen.
Das Betreten des Schulgeländes ist nur Lehrkräften, SchülerInnen und weiterem schulischen Personal gestattet.
Für alle Personen ist das Tragen einer Atemschutzmaske auf dem Gelände der Schule verpflichtend.
Insbesondere die Hygiene- und Abstandsregelungen sind in der Schule unbedingt einzuhalten.
Vorsorglich muss ich schon einmal auf folgende Regelung hinweisen:
Bei Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen halten, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule i. S. v. § 95 ÜSchO vor. Als erzieherische Einwirkung gem. § 96 Abs. 1 ÜSchO sollte zunächst eine Ermahnung ausgesprochen werden. Wird dieser Ermahnung nicht Folge geleistet, kann eine Untersagung der Teilnahme am Unterricht oder ein Ausschluss von der Schule auf Zeit erfolgen. Gem. § 98 Abs. 4 und § 99 Abs. 8 ÜSchO können diese Maßnahmen auch vorläufig durch die Schulleiterin oder den Schulleiter ausgesprochen werden.
Ich denke, für alle werden gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung eine Selbstverständlichkeit sein. So bleiben wir alle miteinander gesund.
Allen SchülerInnen und Schülern wünsche ich für die kommende Woche einen guten Start, die Lehrerinnen und Lehrer freuen sich auf Euch.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Petri-Burger, DIR IGS