Ab den Herbstferien 2017 gelten folgende Regelungen:
Beim erstmaligen Verlust einer Monatskarte wird diese kostenlos durch eine vorläufige Fahrtberechtigung ersetzt, beim Wiederholungsfall müssen 15,00 €, bei Verlust des Jahresblockes 40,00 € an die Firma Scheren-Reisen gezahlt werden.
Die Aushändigung der Ersatzfahrkarten erfolgt über die Sekretariate.
Es erfolgt in jedem Fall eine Meldung an die Kreisverwaltung über die Ausstellung der vorläufigen Fahrkarte.